Die Mädchenwohngruppe ist eine vollstationäre Jugendhilfeeinrichtung.
Die Bewohnerinnen sind auf eigenen Wunsch, auf den Wunsch des/ der Personensorgeberechtigten oder nach Einschreiten des Jugendamtes untergebracht.
Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden:
- Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (§ 34 SGB VIII)
- Schnellaufnahme, konzipiert als Angebot der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
(§ 35a SGB VIII) - Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41 SGB VIII)
- § 67 SGB XII
Das Angebot umfasst:
- individuelle pädagogische Hilfestellung im engen Bezugsbetreuersystem
- Förderung eines strukturierten Alltagsablaufs
- Bearbeitung von Konflikten und Krisen
- Anleitung und Einübung zum verantwortungsvollen Umgang mit der eigenen Gesundheit und dem Körper
- Zusammen Leben als Möglichkeit den Entwicklungsprozess zu fördern
- Förderung einer sinnvollen Freizeitgestaltung
- Einbindung des familiären Umfelds/sozialen Systems
- Aufbau eines eigenen sozialen Netzes
- Vorbereitung auf ein gesellschaftliches und politisches Leben durch aktive Teilhabe und Mitbestimmung (Partizipation)
- Gestaltung der schulischen und beruflichen Förderung und des nachschulischen Bereichs
- Krisenintervention
- Skillstraining / Fertigkeitentraining
Zusatzangebote:
- Sozialpädagogische Diagnose: Herausarbeiten der Familienthemen als Basis für die weitere Hilfeplanung, zu Beginn oder im Verlauf der Maßnahme
- Elternarbeit:
Elterncoaching
Lösungsorientierte Kurztherapie
Rendsburger Elterntraining
Systemische Familientherapie und Beratung - Safe-in-Self: Programm für Mädchen in besonderen Krisensituationen
- Schulverweigerung
- Z(b)IB (zeitlich besfristete Intensivbetreuung)
- Schnellaufnahme: konzipiert als Angebot Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII