Die Finanzierung der stationären Mädchenwohngruppe erfolgt über den Pflegesatz, der von den belegenden Jugendämtern entrichtet wird.
Zusatzleistungen werden über Fachleistungsstunden finanziert.
Die Finanzierung der stationären Mädchenwohngruppe erfolgt über den Pflegesatz, der von den belegenden Jugendämtern entrichtet wird.
Zusatzleistungen werden über Fachleistungsstunden finanziert.